Praxisgebühren

Praxisgebühren – Keine versteckten Kosten:

  • Erstberatung/Kennenlernsitzung – max. 50 Minuten
    • Erwachsener – 60,00 €
    • Paare           – 120,00 €
    • Kind bis 14 Jahre inkl. Begleitperson – 85,00 € – jedes weitere Kind 25,00 €
 
  • Therapiestunde max. 50 Minuten – je 60,00 € pro Person
    • Notfall- od. Samstags-Termin 75,00 €,- Sonn- & Feiertags 85,00 € – max. 50 Min.
    • Telefongespräche-/Beratung je angefangene 30 Minuten 30,00 € 

 

  • Supervision – Einzeln oder Gruppen – max. 60 Minuten – je 100,00 € pro Person
 
  • Reinkarnation, Re-Birthing, Rückführung       
    • Je ca. 100 Min. – 180,00 €
    • Jede weitere Therapiesitzung max. 50 Min. – 85,00 € 
 
  • Systemische Familienaufstellung
    • 1 Person
      – max. 100 Min., inkl. Nachtermin mit max. 45 Min. – 220,00 €
      – jede weitere Therapiesitzung max. 50 Min. – je 60,00 €
    • Ehepaar/Paar
      – max. 100 Min., inkl. Nachtermin mit max. 45 Min. – 460,00 €
      – jede weitere Therapiesitzung max. 50 Min. – je 60,00 € pro Person
    • Familie (2 Erwachsene, max. 2 Kinder) 
      – max. 100 Min., inkl. Nachtermin mit max. 45 Min. – 580,00 €
      – jede weitere Therapiesitzung max. 50 Min.
        je 60,00 € pro Erwachsener / je 25,00 € pro Kind bis 14 Jahre in Begleitung

    • Aufstellung für Gruppen (Privat, Firmen, Betriebe, Vereine usw.) – auf Anfrage
 
  • Wirbelsäulenbegradigung Basis – 2 Termine mit je max. 50 Minuten – 180,00 €
    • jede weitere Nachbehandlung max. 50 Min. – je 85,00 € 
 
  • QUANTENHEILUNG, max. 50 Minuten – 85,00 €    
 
  • HSP Test, im Rahmen einer Erstberatung – 35,00 € zzgl. Erstberatungskosten
    •  Kinder bis 14 Jahre 25,00 € zzgl. Erstberatungskosten

 

GUTSCHEINE – Erhalten Sie gegen Vorkasse zum gesamten Praxisangebot. Unsere PraxisCard* können Sie jederzeit auf Dritte übertragen. Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung (Gutscheine & PraxisCard) nicht möglich ist. Ab Ausstellung sind unsere Gutscheine mind. 2 Jahre gültig.

Nutzen Sie die Vorteile unserer PraxisCard*

*über unsere PraxisCard können ausschließlich Einzelsitzungen á 60 € abgerechnet werden.

Wichtiger Hinweis zur Abrechnung und Übernahme von Kosten: 
In der Regel arbeite ich mit Privatpatienten. Das bedeutet, Sie begleichen das anfallende Therapiehonorar in Bar nach Sitzungsende. Längere Behandlungssequenzen wie z.B.  Reiki 4er Behandlungen, Hypnose- und Tiefenentspannungswochen werden als Einmalzahlung komplett zu Beginn der Sitzungswoche beglichen oder Sie nutzen die Vorteile unserer PraxisCard.
Dies geschieht unabhängig von einer Kostenübernahme durch Ihren Versicherer.  
Eine Rechnungsstellung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse (Psychotherapie nach GebüH Hufelandverzeichnis) ist in der Regel nach je 10 Sitzungen oder nach individueller Absprache üblich. Eine direkte Abrechnungen mit Ihrem Versicherer über uns ist nicht möglich. Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen übernehmen – je nach gebuchtem Leistungsumfang – meist die Kosten für eine Therapie. In manchen Fällen übernimmt auch die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten. Falls Sie die Kosten nicht selbst tragen möchten, klären Sie die Übernahme bitte VOR einem Therapiebeginn bei Ihrem Versicherer. Die Sitzungen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht, ein Heilversprechen wird nicht gegeben.

Hinweis: Therapiekosten können Sie auch im Rahmen der jährlichen Steuer als „Außergewöhnliche Belastung“ geltend machen hier.

Für weitere Infos zum Thema KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE GESETZLICHE KRANKENKASSE lesen Sie bitte hier.

 

Ausfallhonorar:  Alle Terminabsprachen sind verbindlich und sollten wirklich nur in einem Notfall abgesagt werden. Falls sie dennoch einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, geben sie mind. 4 WERKTAGE vor dem vereinbarten Termin bescheid, denn nur so kann dieser noch vergeben werden und es entstehen Ihnen keinerlei Kosten. 
Bei Nichterscheinen, zu spät abgesagten und/oder versäumten Terminen wird Ihnen eine Ausfallhonorar entsprechend der von Ihnen gebuchten Sitzung in Rechnung gestellt. Zur Vermeidung belastender Spekulationen und Wahrheitsfindungen – welche das therapeutische Klima erheblich stören – ist in diesem Fall das Ausfallhonorar unabhängig des Grundes für Ihr Nichterscheinen zu entrichten.

Tipps und Gedanken zur Kostenübernahme…

…Psychotherapie beim Heilpraktiker: die Übernahme der Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wenn Sie in absehbarer Zeit keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten  bekommen, dann können Sie über Ihre Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung für die therapeutische Intervention bei einem Heilpraktiker mit staatlicher Zulassung beantragen.

Der § 13 II SGB V Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“ Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

Reichen Sie ein entsprechendes Schreiben mit dem Betreff: „Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetzt gemäß § 13 II SGB V“ bei Ihrer Kasse ein. Die Kosten werden wenn, erst ab Erstattungsdatum übernommen. Die Bearbeitung kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Bis dahin müssten Sie Ihre Therapie selbst bezahlen.

Übernimmt die Krankenkasse ersteinmal Ihre Therapiekosten, werden Sie bei großer Warscheinlichkeit mit Kostenübernahmen in eine sog. Risikogruppe eingestuft.
Das bedeutet, dass Sie z.B. beim Abschluss einer Lebensversicherung, bei einer Zusatzversicherung usw., mit teils sehr hohen Risikoaufschlägen rechnen müssen. Versicherer können Sie sogar als Kunden ablehnen.
Manche Berufsgruppen wie z.B. Lehrer, werden – wenn therapeutische Interventionen offiziell in Anspruch genommen werden – von der Verbeamtung ausgeschlossen.

Unsere Empfehlung daher: Falls Ihnen für Ihre derzeitige (Lebens-)Situation/Thematik  einige lösungsorientierte Gespräche oder Elemente aus der Kurzzeittherapie ausreichend erscheinen, wägen Sie ab und tragen ggfs. Ihre Therapiekosten lieber selbst.

Therapiekosten können Sie in der Steuer als sog. aussergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Tierkommunikation

  • Tierkommunikation-Ausbildung  
    • Basiskurs  395,00 € pro Teilnehmer inkl. dem Buch „Was Tiere uns sagen…“ und einem individuellen Gesprächsprotokoll für eines Ihrer Tiere
    • Aufbaukurs – 295,00 € pro Teilnehmer
    • Gesamtausbildung zum Tierkommunikator – Kompaktkurs – 1695,00 € pro Teilnehmer
 
  • Tierkommunikation
    • Normalprotokoll  129,00 € – Gesprächsprotokoll mit einem Ihrer Tiere – max. 5 Fragen – zahlbar vorab via PayPal Freude oder Überweisung Die Abschrift erhalten Sie binnen ca. 10 Wochen nach Zahlungseingang als PDF. Kein persönliches Erscheinen erforderlich.
 
    • Eil-/Notprotokoll – 149,00 € – Gesprächsprotokoll mit einem Ihrer Tiere – max. 5 Fragen – oder Klärung eines Themas (z.B. wichtige Entscheidung, ein Tier wird vermisst…) – oder bei Seelenswitch – zahlbar vorab via PayPal Freude oder Überweisung Die Abschrift erhalten Sie nach Absprache und Zahlungseingang meist binnen weniger Stunden, spätestens jedoch nach ca. 7 Tagen als PDF. Kein persönliches Erscheinen erforderlich. Wichtig: Nur nach vorheriger Absprache via Email, Telefon oder WhatsApp buchbar! 
    • Hinweis: Falls Sie mehr als 5 Fragen an Ihr Tier haben, können Sie max. weitere 5 Fragen zu einem Preis von je 15,00€ zubuchen.
 
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Therapie Online

Auf Wunsch ist jeder Termin auch online, per Whatsapp/Facetime Videochat oder Zoom möglich!